Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 29.10.2015

Rechtsprechung
   BVerfG, 14.09.2015 - 1 BvR 857/15   

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BVerfG, 14.09.2015 - 1 BvR 857/15 (https://dejure.org/2015,30129)
BVerfG, Entscheidung vom 14.09.2015 - 1 BvR 857/15 (https://dejure.org/2015,30129)
BVerfG, Entscheidung vom 14. September 2015 - 1 BvR 857/15 (https://dejure.org/2015,30129)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG
    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde auf Zusendung einer Urteilskopie an einen Zeitungsverlag

  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde auf Zusendung einer Urteilskopie an einen Zeitungsverlag

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 5 Abs 1 S 2 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 4 Abs 2 Nr 1 PresseG TH, § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verweigerung der Übersendung eines nicht rechtskräftigen Strafurteils verletzt betroffenen Zeitungsverlag in Grundrecht auf Pressefreiheit (Art 5 Abs 1 S 2 GG) - Zur Reichweite des presserechtlichen Auskunftsanspruchs bzgl der Übersendung ...

  • webshoprecht.de

    Zur Reichweite des presserechtlichen Auskunftsanspruchs bzgl der Übersendung anonymisierter Kopien von Gerichtsentscheidungen

  • damm-legal.de (Pressemitteilung und Volltext)

    Zeitung hat Anspruch auf anonymisiertes Strafurteil gegen ehemaligen Landesinnenminister (hier: Vorteilsannahme und Abgeordnetenbestechung)

  • IWW

    Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; § 108e StGB; § 331 StGB
    Öffentlichkeit

  • Wolters Kluwer

    Auskunftsanspruch eines Verlags über die schriftlichen Urteilsgründe des in einem Strafverfahren ergangenen Urteils gegen einen ehemaligen Innenminister; Übersendung einer anonymisierten Kopie des Strafurteils hinsichtlich Vorteilsannahme und Abgeordnetenbestechung

  • debier datenbank

    Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verweigerung der Übersendung eines nicht rechtskräftigen Strafurteils verletzt betroffenen Zeitungsverlag in Grundrecht auf Pressefreiheit (Art 5 Abs 1 S 2 GG) - Zur Reichweite des presserechtlichen Auskunftsanspruchs bzgl der Übersendung ...

  • ra.de
  • fragdenstaat.de

    Zusendung eines anonymisierten vollständigen Gerichtsurteils - Strafverfahren - öffentliches Interesse - Beeinträchtigung von Zeugen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auskunftsanspruch eines Verlags über die schriftlichen Urteilsgründe des in einem Strafverfahren ergangenen Urteils gegen einen ehemaligen Innenminister; Übersendung einer anonymisierten Kopie des Strafurteils hinsichtlich Vorteilsannahme und Abgeordnetenbestechung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (21)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde auf Zusendung einer Urteilskopie an einen Zeitungsverlag

  • internet-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde auf Zusendung einer Urteilskopie

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Urteilskopie für die Zeitung?

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Zeitungsverlag hat mit Verfassungsbeschwerde auf Zusendung einer Urteilskopie Erfolg

  • verfassungsblog.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Öffentlichkeit hat ein Recht, Gerichtsurteile zu lesen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Urteilskopie für die Zeitung

  • lto.de (Pressebericht)

    Handelsblatt siegt - Gerichte müssen anonymisierte Urteile herausgeben

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zeitungsverlag hat Erfolg mit Verfassungsbeschwerde auf Zusendung einer Urteilskopie

  • mueller.legal (Kurzinformation)

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch auf Zusendung einer Urteilskopie

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde auf Zusendung einer Urteilskopie an einen Zeitungsverlag

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Zusendung einer anonymisierten Urteilskopie vor Rechtskraft

  • kanzlei.biz (Leitsatz und Pressemitteilung)

    Gericht muss Zeitungsverlag ein anonymisiertes Urteil zusenden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch auf Zusendung einer anonymisierten Urteilskopie vor Rechtskraft

  • kanzlei-hoenig.de (Kurzinformation)

    Veröffentlichungspflicht auch bereits vor Rechtskraft?

  • taz.de (Pressemeldung, 29.10.2015)

    Anspruch auf Urteile

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verlag hat Anspruch auf Zusendung einer anonymisierten Urteilskopie vor Rechtskraft

  • ra-staemmler.de (Kurzinformation)

    Presserecht: Gericht muss Urteil herausgeben

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Rechte von Justizreportern gestärkt

  • das-gruene-recht.de (Kurzinformation)

    Pflicht zur Herausgabe von Urteilen: Pressefreiheit gestärkt

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 109 (Kurzinformation)

    Rechtspflicht zur Publikation veröffentlichungswürdiger Gerichtsentscheidungen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Strafverfahren mit hohem Medieninteresse: Verweigerte Zusendung einer anonymisierten Urteilskopie an Zeitungsverlag verletzt Grundrecht auf Pressefreiheit - Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde auf Zusendung einer Urteilskopie

Besprechungen u.ä. (3)

  • verfassungsblog.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Öffentlichkeit hat ein Recht, Gerichtsurteile zu lesen

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Presserechtlicher Anspruch auf Übersendung einer anonymisierten Abschrift eines Strafurteils

  • clanget.de (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtspflicht für Gerichte zur Publikation veröffentlichungswürdiger Urteile

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 3708
  • ZIP 2015, 87
  • GRUR 2016, 313
  • K&R 2015, 796
  • DÖV 2016, 135
  • ZUM 2016, 45
  • afp 2015, 540
  • NJW-Spezial 2015, 761
 
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Wird zitiert von ... (86)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2015 - 1 BvR 857/15
    Bei der Bestimmung der konkreten Tragweite des Auskunftsanspruchs im Einzelfall ist eine Abwägung der widerstreitenden Interessen vorzunehmen (vgl. BVerfGE 35, 202 ).

    Äußerungen und Publikationen können, wie etwa nach den Grundsätzen zur Verdachtsberichterstattung (vgl. BVerfGE 12, 113 ; 114, 339 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Juni 2009 - 1 BvR 134/03 -, NJW-RR 2010, S. 470 ; BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - VI ZR 211/12 -, NJW 2014, S. 2029 ) oder zur Zurückhaltung bei Berichten über zurückliegende Straftaten, die die Resozialisierung von Straftätern beeinträchtigen (BVerfGE 35, 202 ), Grenzen unterliegen.

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2015 - 1 BvR 857/15
    Der Schutz der Pressefreiheit reicht hier weiter als in Fällen, in denen die Presse eine Berichterstattung über private Umstände zu Unterhaltungszwecken anstrebt (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Oktober 2014 - 6 C 35/13 -, NJW 2015, S. 807 , unter Verweis auf BVerfGE 34, 269 ; 101, 361 ).

    Das "Ob" und "Wie" der Berichterstattung ist Teil des Selbstbestimmungsrechts der Presse, das auch die Art und Weise ihrer hierauf gerichteten Informationsbeschaffungen grundrechtlich schützt (vgl. BVerfGE 10, 118 ; 101, 361 ; 107, 299 ).

  • BVerfG, 25.06.2009 - 1 BvR 134/03

    Haftung für Pressespiegel

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2015 - 1 BvR 857/15
    Der Presse kommt neben einer Informations- insbesondere eine Kontrollfunktion zu (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Juni 2009 - 1 BvR 134/03 -, NJW-RR 2010, S. 470 ).

    Äußerungen und Publikationen können, wie etwa nach den Grundsätzen zur Verdachtsberichterstattung (vgl. BVerfGE 12, 113 ; 114, 339 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Juni 2009 - 1 BvR 134/03 -, NJW-RR 2010, S. 470 ; BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - VI ZR 211/12 -, NJW 2014, S. 2029 ) oder zur Zurückhaltung bei Berichten über zurückliegende Straftaten, die die Resozialisierung von Straftätern beeinträchtigen (BVerfGE 35, 202 ), Grenzen unterliegen.

  • BVerwG, 26.02.1997 - 6 C 3.96

    Veröffentlichung von gerichtlichen Entscheidungen als öffentliche Aufgabe

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2015 - 1 BvR 857/15
    Dies gilt auch in Bezug auf Auskunftspflichten der öffentlichen Behörden einschließlich der Gerichte (vgl. BVerfGE 20, 162 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 8. September 2014 - 1 BvR 23/14 -, NJW 2014, S. 3711 ), wobei zu berücksichtigen ist, dass der Grundsatz der Gerichtsöffentlichkeit selbst Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips ist (vgl. BVerfGE 103, 44 ) und eine Rechtspflicht zur Publikation veröffentlichungswürdiger Gerichtsentscheidungen allgemein anerkannt ist (vgl. BVerwGE 104, 105 m.w.N.).

    Es ist weithin anerkannt, dass aus dem Rechtsstaatsgebot einschließlich der Justizgewährungspflicht, dem Demokratiegebot und dem Grundsatz der Gewaltenteilung grundsätzlich eine Rechtspflicht zur Publikation veröffentlichungswürdiger Gerichtsentscheidungen folgt (vgl. BVerwGE 104, 105 m.w.N.).

  • BVerfG, 08.09.2014 - 1 BvR 23/14

    Keine überhöhten Anforderungen an die Gewährung von Eilrechtsschutz bei

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2015 - 1 BvR 857/15
    Das Bundesverfassungsgericht hat insbesondere die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen zu der Reichweite presserechtlicher Auskunftsansprüche bereits entschieden (vgl. BVerfGE 50, 234 ; 91, 125 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 1988 - 1 BvR 155/85 u. a. -, NJW 1989, S. 382; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 28. August 2000 - 1 BvR 1307/91 -, NJW 2001, S. 503 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 8. September 2014 - 1 BvR 23/14 -, NJW 2014, S. 3711 ).

    Dies gilt auch in Bezug auf Auskunftspflichten der öffentlichen Behörden einschließlich der Gerichte (vgl. BVerfGE 20, 162 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 8. September 2014 - 1 BvR 23/14 -, NJW 2014, S. 3711 ), wobei zu berücksichtigen ist, dass der Grundsatz der Gerichtsöffentlichkeit selbst Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips ist (vgl. BVerfGE 103, 44 ) und eine Rechtspflicht zur Publikation veröffentlichungswürdiger Gerichtsentscheidungen allgemein anerkannt ist (vgl. BVerwGE 104, 105 m.w.N.).

  • BVerfG, 14.07.1994 - 1 BvR 1595/92

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal I

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2015 - 1 BvR 857/15
    Das Bundesverfassungsgericht hat insbesondere die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen zu der Reichweite presserechtlicher Auskunftsansprüche bereits entschieden (vgl. BVerfGE 50, 234 ; 91, 125 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 1988 - 1 BvR 155/85 u. a. -, NJW 1989, S. 382; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 28. August 2000 - 1 BvR 1307/91 -, NJW 2001, S. 503 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 8. September 2014 - 1 BvR 23/14 -, NJW 2014, S. 3711 ).

    Erst der prinzipiell ungehinderte Zugang zu Informationen versetzt die Presse in den Stand, die ihr in der freiheitlichen Demokratie zukommenden Funktionen wirksam wahrzunehmen (vgl. BVerfGE 50, 234 ; 91, 125 ).

  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvR 154/78

    Gerichtspresse

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2015 - 1 BvR 857/15
    Das Bundesverfassungsgericht hat insbesondere die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen zu der Reichweite presserechtlicher Auskunftsansprüche bereits entschieden (vgl. BVerfGE 50, 234 ; 91, 125 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 1988 - 1 BvR 155/85 u. a. -, NJW 1989, S. 382; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 28. August 2000 - 1 BvR 1307/91 -, NJW 2001, S. 503 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 8. September 2014 - 1 BvR 23/14 -, NJW 2014, S. 3711 ).

    Erst der prinzipiell ungehinderte Zugang zu Informationen versetzt die Presse in den Stand, die ihr in der freiheitlichen Demokratie zukommenden Funktionen wirksam wahrzunehmen (vgl. BVerfGE 50, 234 ; 91, 125 ).

  • BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2015 - 1 BvR 857/15
    Äußerungen und Publikationen können, wie etwa nach den Grundsätzen zur Verdachtsberichterstattung (vgl. BVerfGE 12, 113 ; 114, 339 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Juni 2009 - 1 BvR 134/03 -, NJW-RR 2010, S. 470 ; BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - VI ZR 211/12 -, NJW 2014, S. 2029 ) oder zur Zurückhaltung bei Berichten über zurückliegende Straftaten, die die Resozialisierung von Straftätern beeinträchtigen (BVerfGE 35, 202 ), Grenzen unterliegen.
  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2015 - 1 BvR 857/15
    Dies gilt auch in Bezug auf Auskunftspflichten der öffentlichen Behörden einschließlich der Gerichte (vgl. BVerfGE 20, 162 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 8. September 2014 - 1 BvR 23/14 -, NJW 2014, S. 3711 ), wobei zu berücksichtigen ist, dass der Grundsatz der Gerichtsöffentlichkeit selbst Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips ist (vgl. BVerfGE 103, 44 ) und eine Rechtspflicht zur Publikation veröffentlichungswürdiger Gerichtsentscheidungen allgemein anerkannt ist (vgl. BVerwGE 104, 105 m.w.N.).
  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2015 - 1 BvR 857/15
    Äußerungen und Publikationen können, wie etwa nach den Grundsätzen zur Verdachtsberichterstattung (vgl. BVerfGE 12, 113 ; 114, 339 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Juni 2009 - 1 BvR 134/03 -, NJW-RR 2010, S. 470 ; BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - VI ZR 211/12 -, NJW 2014, S. 2029 ) oder zur Zurückhaltung bei Berichten über zurückliegende Straftaten, die die Resozialisierung von Straftätern beeinträchtigen (BVerfGE 35, 202 ), Grenzen unterliegen.
  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

  • BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal II

  • BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96

    Fernmeldegeheimnis

  • BVerfG, 28.08.2000 - 1 BvR 1307/91

    Zum Einsichtsrecht der Presse in das Grundbuch

  • BVerwG, 01.10.2014 - 6 C 35.13

    Presseauskunftsersuchen; Namen von Funktionsträgern im gerichtlichen Verfahren;

  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

  • BVerfG, 25.01.1961 - 1 BvR 9/57

    Richard Schmid ./. DER SPIEGEL

  • BVerfG, 01.02.1989 - 1 BvR 1290/85

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Erledigung einer

  • BVerfG, 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1859/91

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Vorabentscheidung des BVerfG - VermG

  • OVG Thüringen, 13.03.2015 - 1 EO 128/15

    Nicht rechtskräftiges Strafurteil muss nicht an Medienvertreter herausgegeben

  • BVerfG, 06.10.1959 - 1 BvL 118/53

    Berufsverbot I

  • BVerfG, 20.07.1988 - 1 BvR 155/85

    Pressefreiheit - Auskunftsanspruch - Öffentlichrechtliche Rundfunkanstalt

  • BGH, 05.04.2017 - IV AR (VZ) 2/16

    Herausgabe von anonymisierten Gerichtsentscheidungen durch das Gericht

    Aus dem Rechtsstaatsgebot einschließlich der Justizgewährungspflicht, dem Demokratiegebot und dem Grundsatz der Gewaltenteilung folgt grundsätzlich eine Rechtspflicht der Gerichtsverwaltung zur Publikation veröffentlichungswürdiger Gerichtsentscheidungen (BVerfG NJW 2015, 3708 Rn. 16, 20; BVerwGE 104, 105, 108 f.; ausführlich Walker, Die Publikation von Gerichtsentscheidungen, 1998 S. 132 ff.).

    Es ist - wie die Beschwerde einräumt - auch anerkannt, dass die Veröffentlichungspflicht nicht auf rechtskräftige Entscheidungen beschränkt ist (BVerfG NJW 2015, 3708 Rn. 20; OLG München OLGZ 1984, 477, 483; Putzke/Zenthöfer, NJW 2015, 1777, 1778; Albrecht, CR 1998, 373, 375).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2021 - 4 B 1380/20

    Amtsgericht Düsseldorf durfte Pressemitteilung zu Strafverfahren nicht mit

    vgl. OVG NRW, Urteile vom 18.12.2013 - 5 A 413/11 -, DVBl. 2014, 464 = juris, Rn. 39, 71, und vom 13.3.2013 - 5 A 1293/11 -, DVBl. 2013, 927 = juris, Rn. 45 ff., m. w. N.; BVerfG, Beschluss vom 14.9.2015 - 1 BvR 857/15 -, NJW 2015, 3708 = juris, Rn. 18; siehe bereits BVerwG, Beschluss vom 25.3.1966 - 1 B 18.65 -, DVBl. 1966, 575, 576.

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.9.2015 - 1 BvR 857/15 -, NJW 2015, 3708 = juris, Rn. 16.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 14.4.1988 - 3 C 65.85 -, NJW 1989, 412 = juris, Rn. 42; siehe generell für presserechtliche Auskünfte der Justizverwaltung: BVerfG, Beschluss vom 14.9.2015 - 1 BvR 857/15 -, NJW 2015, 3708 = juris, Rn. 19.

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.9.2015 - 1 BvR 857/15 -, NJW 2015, 3708 = juris, Rn. 20 ff., 22; BGH, Urteil vom 16.3.2017 - I ZR 13/16 -, NJW 2017, 3153 = juris, Rn. 61.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 26.2.1997 - 6 C 3.96 -, BVerwGE 104, 105 = juris, Rn. 23 ff.; BVerfG, Beschluss vom 14.9.2015 - 1 BvR 857/15 -, NJW 2015, 3708 = juris, Rn. 20 ff., 25; BGH, Urteile vom 2.7.2019 - VI ZR 494/17 -, NVwZ-RR 2020, 878 = juris, Rn. 37, 51 ff., und vom 17.12.2019 - VI ZR 249/18 -, AfP 2020, 143 = juris, Rn. 20.

  • BGH, 16.03.2017 - I ZR 13/16

    Zum Auskunftsanspruch der Presse

    Erst der prinzipiell ungehinderte Zugang zu Informationen versetzt die Presse in den Stand, die ihr in der freiheitlichen Demokratie zukommende Funktion wirksam wahrzunehmen, durch die Vermittlung von Informationen an der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung teilzunehmen (vgl. BVerfG, ZUM-RD 2015, 148 Rn. 26; ZUM-RD 2016, 4 Rn. 14; ZUM 2016, 45 Rn. 16).

    Das grundrechtlich geschützte Selbstbestimmungsrecht der Presse umfasst die Art und Weise der auf die Berichterstattung gerichteten Informationsbeschaffungen (vgl. BVerfG, AfP 2000, 559, 562; ZUM-RD 2015, 148 Rn. 29; BVerfG, ZUM 2016, 45 Rn. 16) und rechtfertigt damit auch die Recherche zum Wahrheitsgehalt bereits erteilter Auskünfte.

    Das Berufungsgericht hat in anderem Zusammenhang zutreffend ausgeführt, dass die ordnungsgemäße journalistische Verwendung und Verarbeitung der Auskünfte in die redaktionelle Eigenverantwortung der Presse fällt, die dabei die ihr obliegende Sorgfaltspflicht - etwa nach den Grundsätzen der Verdachtsberichterstattung (vgl. BGH, Urteil vom 12. April 2016 - VI ZR 505/14, GRUR-RR 2016, 521 Rn. 38 f. mwN) - zu beachten hat (vgl. BVerfG, ZUM 2016, 45 Rn. 22; VGH Baden-Württemberg, NVwZ 2011, 958, 960; VG Düsseldorf, ZD 2012, 188, 190; Löffler/Burkhardt aaO § 4 LPG Rn. 122).

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 29.10.2015 - 2 Ws 491/15, 2 Ws 491/15 - HEs 148/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,31044
OLG Karlsruhe, 29.10.2015 - 2 Ws 491/15, 2 Ws 491/15 - HEs 148/15 (https://dejure.org/2015,31044)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.10.2015 - 2 Ws 491/15, 2 Ws 491/15 - HEs 148/15 (https://dejure.org/2015,31044)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29. Oktober 2015 - 2 Ws 491/15, 2 Ws 491/15 - HEs 148/15 (https://dejure.org/2015,31044)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Haftprüfung, OLG, Beschleunigungsgrundsatz, Einholung, Sachverständigengtutachten

  • openjur.de

    Sachverständigengutachten in Haftsachen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besondere Haftprüfung; Beim Angeklagten vorherrschende Betäubungsmittelproblematik; Nahe liegende Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt; Versäumnisse von Staatsanwaltschaft und Gericht im Hinblick auf die gebotene Einholung eines ...

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 121 Abs 2 StPO, § 122 StPO, § 246a Abs 1 S 2 StPO, § 64 StGB, Art 5 Abs 3 MRK
    Besondere Haftprüfung bei Untersuchungshaft: Verstoß gegen den Beschleunigungsgrundsatz in Haftsachen bei unterlassener Einholung eines Sachverständigengutachtens zu einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • rechtsportal.de

    Besondere Haftprüfung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 379
  • NJW-Spezial 2015, 761
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 09.09.2002 - 2 BL 90/02

    Haftprüfung, BL 6, wichtiger Grund, Aussetzung der Hauptverhandlung, Einholung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.10.2015 - 2 Ws 491/15
    Hängt die Anklageerhebung nicht vom Ergebnis des Gutachtens ab, muss dessen Eingang nicht abgewartet werden; vielmehr kann der Beschleunigungsgrundsatz in diesen Fällen sogar gebieten, die Anklage bereits vor Eingang des Gutachtens zu erheben (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22.4.2015, 1 Ws 7/15; OLG Hamm, Beschluss vom 9.9.2002, 2 BL 90/02).

    Erteilt die Staatsanwaltschaft im Laufe des Ermittlungsverfahrens keinen Auftrag zur Begutachtung des Angeklagten, obwohl diese nach Aktenlage geboten ist, wird dem Beschleunigungsgrundsatz nicht genügt (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22.4.2015, 1 Ws 7/15; OLG Hamm, Beschluss vom 9.9.2002, 2 BL 90/02 und Beschluss vom 28.10.1991, 2 BL 349/91; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1.7.2009, 1 Ws 337/09 [zum Gutachten zur Frage der Schuldfähigkeit]).

    Dies wäre vorliegend zu bejahen gewesen, wenn der Vorsitzende des Schöffengerichts unverzüglich nach Eingang der Akten ein Sachverständigengutachten zur Frage der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt in Auftrag gegeben hätte (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 9.9.2002, 2 BL 90/02 und Beschluss vom 28.10.1991, 2 BL 349/91).

    d) Die Versäumnisse von Staatsanwaltschaft und Gericht sind folglich als so erheblich anzusehen, dass sie die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus nicht rechtfertigen können (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 28.10.1991, 2 BL 349/91 und Beschluss vom 9.9.2002, 2 BL 90/02; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22.4.2015, 1 Ws 7/15).

  • OLG Saarbrücken, 22.04.2015 - 1 Ws 7/15

    Beschleunigungsgebot bei Untersuchungshaft: Neubeginn der Sechsmonatsfrist bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.10.2015 - 2 Ws 491/15
    Hängt die Anklageerhebung nicht vom Ergebnis des Gutachtens ab, muss dessen Eingang nicht abgewartet werden; vielmehr kann der Beschleunigungsgrundsatz in diesen Fällen sogar gebieten, die Anklage bereits vor Eingang des Gutachtens zu erheben (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22.4.2015, 1 Ws 7/15; OLG Hamm, Beschluss vom 9.9.2002, 2 BL 90/02).

    Erteilt die Staatsanwaltschaft im Laufe des Ermittlungsverfahrens keinen Auftrag zur Begutachtung des Angeklagten, obwohl diese nach Aktenlage geboten ist, wird dem Beschleunigungsgrundsatz nicht genügt (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22.4.2015, 1 Ws 7/15; OLG Hamm, Beschluss vom 9.9.2002, 2 BL 90/02 und Beschluss vom 28.10.1991, 2 BL 349/91; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1.7.2009, 1 Ws 337/09 [zum Gutachten zur Frage der Schuldfähigkeit]).

    d) Die Versäumnisse von Staatsanwaltschaft und Gericht sind folglich als so erheblich anzusehen, dass sie die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus nicht rechtfertigen können (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 28.10.1991, 2 BL 349/91 und Beschluss vom 9.9.2002, 2 BL 90/02; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22.4.2015, 1 Ws 7/15).

  • OLG Hamm, 28.10.1991 - 2 BL 349/91

    Wichtiger Grund für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.10.2015 - 2 Ws 491/15
    Erteilt die Staatsanwaltschaft im Laufe des Ermittlungsverfahrens keinen Auftrag zur Begutachtung des Angeklagten, obwohl diese nach Aktenlage geboten ist, wird dem Beschleunigungsgrundsatz nicht genügt (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22.4.2015, 1 Ws 7/15; OLG Hamm, Beschluss vom 9.9.2002, 2 BL 90/02 und Beschluss vom 28.10.1991, 2 BL 349/91; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1.7.2009, 1 Ws 337/09 [zum Gutachten zur Frage der Schuldfähigkeit]).

    Dies wäre vorliegend zu bejahen gewesen, wenn der Vorsitzende des Schöffengerichts unverzüglich nach Eingang der Akten ein Sachverständigengutachten zur Frage der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt in Auftrag gegeben hätte (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 9.9.2002, 2 BL 90/02 und Beschluss vom 28.10.1991, 2 BL 349/91).

    d) Die Versäumnisse von Staatsanwaltschaft und Gericht sind folglich als so erheblich anzusehen, dass sie die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus nicht rechtfertigen können (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 28.10.1991, 2 BL 349/91 und Beschluss vom 9.9.2002, 2 BL 90/02; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22.4.2015, 1 Ws 7/15).

  • BGH, 04.08.2015 - 3 StR 187/15

    Rechtsfehlerhaft unterlassene Entscheidung über die Unterbringung des Angeklagten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.10.2015 - 2 Ws 491/15
    Von dieser Verpflichtung besteht nur dann eine Ausnahme, wenn der Tatrichter die Maßregelanordnung nach § 64 StGB allein in Ausübung seines Ermessens nicht treffen will und diese Entscheidung von sachverständigen Feststellungen unabhängig ist (BGH, Beschluss vom 20.9.2011, 4 StR 434/11 m.w.N.; BGH Beschluss vom 4.8.2015, 3 StR 187/15; KK-Krehl, StPO, 7. Aufl. 2013, § 246a Rn. 2).

    Die - mit sachverständiger Hilfe gemäß § 246a Abs. 1 Satz 2 StPO vorzunehmende - Prüfung, ob der Angeklagte in einer Entziehungsanstalt unterzubringen ist, steht nicht zur Disposition des Angeklagten, sondern ist von Amts wegen vorzunehmen, wenn eine solche Prüfung nach Aktenlage veranlasst ist (BGH, Beschluss vom 4.8.2015, 3 StR 187/15; KK-Krehl, StPO, 7. Aufl. 2013, § 246a StPO, Rn. 1; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl. 2015, § 246a Rn. 1 m.w.N.).

  • BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvR 388/09

    Beschleunigungsgebot bei Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft (Prüfungs- und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.10.2015 - 2 Ws 491/15
    Der verfassungsrechtlich in Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG verankerte Beschleunigungsgrundsatz, der für das gesamte Strafverfahren gilt, bei Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen aber besondere Beachtung verlangt, gebietet, dass die Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die Ermittlungen so schnell wie möglich abzuschließen und ein Urteil herbeizuführen (Senat, Beschluss vom 20.8.2013, 2 Ws 309/13; BVerfG StraFo 2009, 375; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl. 2015, § 120 Rn. 3 m.w.N.).
  • BGH, 20.09.2011 - 4 StR 434/11

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.10.2015 - 2 Ws 491/15
    Von dieser Verpflichtung besteht nur dann eine Ausnahme, wenn der Tatrichter die Maßregelanordnung nach § 64 StGB allein in Ausübung seines Ermessens nicht treffen will und diese Entscheidung von sachverständigen Feststellungen unabhängig ist (BGH, Beschluss vom 20.9.2011, 4 StR 434/11 m.w.N.; BGH Beschluss vom 4.8.2015, 3 StR 187/15; KK-Krehl, StPO, 7. Aufl. 2013, § 246a Rn. 2).
  • OLG Düsseldorf, 01.07.2009 - 1 Ws 337/09

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus; Verfahrensverzögerung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.10.2015 - 2 Ws 491/15
    Erteilt die Staatsanwaltschaft im Laufe des Ermittlungsverfahrens keinen Auftrag zur Begutachtung des Angeklagten, obwohl diese nach Aktenlage geboten ist, wird dem Beschleunigungsgrundsatz nicht genügt (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22.4.2015, 1 Ws 7/15; OLG Hamm, Beschluss vom 9.9.2002, 2 BL 90/02 und Beschluss vom 28.10.1991, 2 BL 349/91; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1.7.2009, 1 Ws 337/09 [zum Gutachten zur Frage der Schuldfähigkeit]).
  • OLG Karlsruhe, 27.03.2017 - HEs 2 Ws 63/17

    Besondere Haftprüfung: Fortdauer der Untersuchungshaft bei verspätetem

    Der verfassungsrechtlich in Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG verankerte Beschleunigungsgrundsatz (vgl. auch Art. 5 Abs. 3 S. 1 Halbs. 2 MRK), der für das gesamte Ermittlungs- und Strafverfahren gilt und bei Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen besondere Beachtung verlangt, gebietet, dass die Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die Ermittlungen so schnell wie möglich abzuschließen und ein Urteil herbeizuführen (Senat, Beschluss vom 29.10.2015 - 2 Ws 491/15 -, juris Rn. 8; Beschluss vom 20.08.2013 - 2 Ws 309/13; BVerfG Kammerbeschluss vom 06.06.2007 - 2 BvR 917/07 -, juris Rn. 22; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 121 Rn. 1).

    (1) Die - mit sachverständiger Hilfe gemäß § 246a Abs. 1 S. 2 StPO vorzunehmende - Prüfung, ob der Angeschuldigte nach § 64 StGB in einer Entziehungsanstalt unterzubringen ist, steht nicht zur Disposition des Angeschuldigten, sondern ist von Amts wegen vorzunehmen, wenn eine solche Prüfung nach Aktenlage veranlasst ist (vgl. Senat, Beschluss vom 29.10.2015 - 2 Ws 491/15 -, juris Rn. 10 mwN).

    Nach gefestigter verfassungs- und obergerichtlicher Rechtsprechung (BVerfG, aaO, juris Rn. 26; Senat, Beschluss vom 21.03.2017 - HEs 2 Ws 58/17 - Die Justiz 2011, 71 und NJW-Spezial 2015, 761; OLG Oldenburg NdsRpfl 2006, 329; OLG Jena StraFo 1998, 103 und 2004, 318; KK-StPO/Schultheis, 7. Aufl., § 121 Rn. 21) ist ein Gutachtenauftrag dabei unmittelbar nach Bekanntwerden des Begutachtungserfordernisses zu erteilen.

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